Nach Angaben der Ermittler richten sich die Vorwürfe gegen die "organschaftlichen Funktionen" der Vorstände als Verantwortliche der Bank.
( Quelle: Welt 1999)
Bei Beeinträchtigungen des Grundeigentums durch eine zu geringe Abschußfestsetzung geht der einzelne Jagdgenosse nicht in seiner organschaftlichen Stellung gegen Handlungen der Jagdgenossenschaft oder ihres Vorstandes vor.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)