Der geplanten Regelung zufolge sollten öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach dem ortsüblichem Tarif bezahlen.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.06.2002)
Entgegen den ursprünglichen Vorstellungen von Rot-Grün soll künftig für die Bezieher von Arbeitslosengeld-II jede legale Arbeit, auch unter Tariflohn oder ortsüblichem Lohn, zumutbar sein.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.12.2003)
Die Anwohner von Hubertusdamm, Streckfuß-, Röländer und Straße 83 wehren sich dagegen: Einerseits seien diese Straßen 1990 nach ortsüblichem Standard erschlossen gewesen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Vorgesehen war, dass öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden sollten, die nach ortsüblichem Tarif bezahlen.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 13.07.2002)