Zudem handele es sich bei Papaya nicht um eine patentierbare Medizin, sondern um Nahrungsergänzung.
( Quelle: Die Zeit (38/2004))
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, ob sich aus kollektiven Wissensbeständen patentierbare Eigentumsrechte ableiten lassen.
( Quelle: FREITAG 2000)