So sei ein pauschalierter Betriebskostenabzug von 50 Prozent zur Vereinfachung der Gewinnermittlung vorgesehen, umfangreiche Statistikvorgaben sollen wegfallen und die Umsatzsteuerpflichten abgeschafft werden.
( Quelle: Tagesschau Online vom 31.01.2003)
Die Fahrtkosten sind dann in tatsächlicher oder pauschalierter Höhe von den Einnahmen (Bruttolohneinkommen) abzuziehen.
( Quelle: Die Welt Online vom 21.07.2003)