pauschalisierenden

  1. Nicht hinreichend berücksichtigt wurde dabei nämlich sowohl die unumgängliche sorgfältige Prüfung der Sanierungsfähigkeit als auch der Adäquanz der Mittelausreichung, welche einer pauschalisierenden Vorgehensweise in aller Regel nicht zugänglich ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)