Damit sind alle pauschalversteuerten Teilzeitkräfte vom Arbeitgeber-Verfahren ausgenommen; sie erhalten das Kindergeld - wie alle anderen ohne Arbeitsverhältnis und die Arbeitnehmer in 'befreiten' Betrieben - von der Familienkasse überwiesen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)