Die Manager-Haftpflicht springt ein, wenn Manager persönlich haften müssen, weil sie ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt und dadurch einen Vermögensschaden verursacht haben.
( Quelle: Die Zeit (26/2003))
Denn von den Gewinnen aus ihren Finanzgeschäften bekamen sie eine ordentliche Kommission - bei Verlusten hätten sie allerdings persönlich haften müssen.
( Quelle: Die Zeit (25/2004))