Statt auf Themen zu setzen, wurde ein reiner Imagewahlkampf inszeniert, ein personalisierter Lebensgefühl-Wahlkampf.
( Quelle: Abendblatt vom 02.03.2004)
Die Zulässigkeit öffentlicher personalisierter Unternehmenskritik endet - wie gehabt - bei der Schmähkritik:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)