pflegebedingten

  1. Die Pflegeversicherung ist - und hierin bestand bei allem politischen Streit Konsens - als eine Grundsicherung konzipiert, die im Regelfall die pflegebedingten Kosten abdeckt. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  2. Dann zahlen die Kassen auch für stationäre Pflege in Heimen, bis zu 2800 Mark im Monat, in Härtefällen auch bis zu 3300 Mark - jedoch nur für die "pflegebedingten Aufwendungen" - für Unterkunft und Verpflegung müssen die Versicherten selbst aufkommen. ( Quelle: Die Zeit 1995)