Das in solchen Fällen pflichtgemäße Abfindungsangebot an die Aktionäre sei nur auf den ersten Blick fair: "Eine gerichtliche Überprüfung des Angebots ist nicht möglich."
( Quelle: DIE WELT 2000)
Aber das ist pflichtgemäße Scholastik.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.04.2003)