Es ist zuständig für Personen, die zwischen dem 17. Juli 1968 (Machtergreifung der Baath-Partei) und dem 1. Mai 2003 schwere politische Verbrechen begangen haben.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 20.10.2005)
Unter der Bedingung, daß er gesteht und daß es sich um politische Verbrechen handelt, geht er dann staffrei aus.
( Quelle: TAZ 1996)