praxisgerechten

  1. Das heißt, die Ausbildung soll sich nicht mehr an juristischen Spezialberufen wie Anwalt oder Richter orientieren, sondern an praxisgerechten Tätigkeitsfeldern in Industrie und Handel, in Dienstleistungsbereichen oder auf dem Kommunikationssektor. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)