Die Inflation darf maximal 1,5 Prozent über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.
( Quelle: Die Welt vom 02.11.2005)
Zu den Maastrichter Stabilitätskriterien für die Teilnahme an der Währungsunion gehört auch die Regel, wonach die Inflationsrate höchstens 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen darf.
( Quelle: ZDF Heute vom 02.11.2003)
Der Maastrichter Vertrag sieht vor, daß die Preissteigerungsrate von Euro-Kandidaten nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte um der durchschnittlichen Inflationsrate der drei preisstabilsten EU-Länder liegen darf.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)