Die Zahnärzteschaft selbst gab Anlaß für diese Mutmaßung: Die prothetische Regelversorgung auf Kassenkosten soll die Metallgußprothese sein, die alte Klammerprothese.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Überdies schlug die anschließende prothetische Behandlung vollständig fehl.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.05.2005)