prozeßvermehrende

  1. Wie sich aus Abbildung 1 ergibt, bejahen für alle vier in die Untersuchung einbezogenen Rechtsgebiete weit mehr als 50 % der Anwälte eine prozeßvermehrende Wirkung der Rechtsschutzversicherungen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)