psychodiagnostische

  1. Im übrigen sind alle objektiven und subjektiven Umstände, die neben der Blutalkoholkonzentration wesentlichen Einfluß auf die Befindlichkeit und das Verhalten des Täters hatten - sog. psychodiagnostische Kriterien - zu würdigen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)