Die querte von Unterliederbach kommend einfach schräg die Fahrbahn, zwängte sich zwischen Blumenkübel hindurch zur Einkaufsmeile.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.04.2002)
Die Angeklagte fuhr aber zunächst auf einem deutlich abgegrenzten Tiefschnee-Terrain und querte dann in nahezu rechtem Winkel die präparierte Piste.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2003)