"Aufgabenbereich des Fahrsteigers Der Fahrsteiger - ist die oberste Aufsichtsperson in seinem Geschäftsbereich (z.B. unter Tage Feldesbereich), in dessen räuml. und fachl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die beiden am selben Tage abgeschlossenen Durchfahrverträge, deren räuml. Geltungsbereich mit dem des MTV identisch ist, enthalten eine Reihe von Sondervorschriften für diejenigen gewerbl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)