"Nach den rüstungsexportpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung sind Exporte von Rüstungsgütern in NATO-Länder grundsätzlich nicht zu beschränken", wurde erklärt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Bei den Rüstungskooperationen soll zukünftig mehr darauf geachtet werden, daß die beschlossenen "rüstungsexportpolitischen Grundsätze soweit wie möglich verwirklicht" werden.
( Quelle: Junge Welt 2000)