rammschutzbewehrten

  1. "Schon bei Geschwindigkeiten zwischen 25 und 30 Stundenkilometern haben Fußgänger und Zweiradfahrer kaum noch eine Chance, ohne schwere oder gar tödliche Verletzungen aus einem Unfall mit einem rammschutzbewehrten Fahrzeug herauszukommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)