"Schon bei Geschwindigkeiten zwischen 25 und 30 Stundenkilometern haben Fußgänger und Zweiradfahrer kaum noch eine Chance, ohne schwere oder gar tödliche Verletzungen aus einem Unfall mit einem rammschutzbewehrten Fahrzeug herauszukommen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)