Alle beteiligten Behörden in Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, 'die Daten nicht rauszugeben', so eine Ministeriumssprecherin in München.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die Pressesprecher sind nach dem Landespressegesetz dazu verpflichtet, alle Informationen an die Medien rauszugeben und Nachfragen von Journalisten zu beantworten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)