Der Gleichheitssatz, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Institut der clausula rebus sic stantibus geböten eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes über die betriebl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Vielleicht ist das rebus sic stantibus gar keine schlechte Lösung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.04.2005)