rechtl.

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  1. Dieser Ansatz scheint mir nicht überzeugend. Warum sollte eine andere Verteilung des verbleibenden Zulagenvolums rechtl. unmöglich sein, wenn z. B die anrechenbare Zulage auf einer Betriebsvereinbarung beruht? ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der funktionswidrige Einsatz des Einzelvertrags soll im Verhältnis zu den kollektiv- rechtl. Gestaltungsmitteln nicht den Bestandsschutz eines Einzelvertrags genießen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Weitere rechtl. Transformationsakte sind danach entbehrl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Damit ist die Arbeitszeit, die der Kl. nach seinem Prozeßvorbringen während seiner Teilnahme an der Rahmenübung einzuhalten hatte, unter keinem rechtl. Gesichtspunkt tarifwidrig. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Darauf beruhe auch die Entscheidung zur Revision, die insoweit nur eine Folgeentscheidung wegen der Nichtgewährung des rechtl. Gehörs zur Nichtzulassungsbeschwerde sei. Der Wille, Revision einzulegen, sei deutl. erkennbar gemacht worden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Im Rahmen von § 616 BGB ist in vielen Fällen eine Lohnfortzahlungspflicht bejaht worden, in denen der Arbeitnehmer zwar gute Gründe hatte, die Arbeitsleistung nicht zu erbringen, daran rechtl. gesehen aber nicht verhindert war. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Ein rechtl. Verhältnis ist dagegen ein personhaftes Ordnungsverhältnis zwischen Menschen (vgl. meine Ausführungen WissR 1970, 201 ff.). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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