rechtlich

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  1. Das befand, die Beschlüsse seien rechtlich nicht zu beanstanden (die FR berichtete). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.03.2003)
  2. Von diesem Vorgang hängt es ab, was der Käufer einer Eigentumswohnung rechtlich und wirtschaftlich in die Hand bekommt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. "Wir werden nach Durchsicht der Listen sehen, ob sich daraus in dieser Hinsicht etwas ergibt und wir gegebenenfalls rechtlich etwas unternehmen können", meinte Wilhelm. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Der Vorstand des Leverkusener Unternehmens hat vor, den Konzern in eine Art Holding mit vier rechtlich eigenständigen Arbeitsgebieten umzuwandeln, erfuhr DIE WELT aus Unternehmenskreisen. ( Quelle: Die Welt 2001)
  5. Trotz offizieller Gleichstellung werden Frauen bei den Löhnen diskriminiert, oft als erste entlassen, sind im Falle einer Scheidung rechtlich nicht abgesichert und haben unter der schlechten medizinischen Versorgung besonders zu leiden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Bei seiner Gründung im März 1997 mussten die Frankfurter den Neuen Markt rechtlich jenseits der anerkannten öffentlich-rechtlichen Handelssegmente Amtlicher und Geregelter Markt aufsetzen, weil das Gesetz keine Eigeninitiativen der Börsen duldete. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.09.2002)
  7. Die Folgen bei Verstößen gegen das Vertretungsrecht würden rechtlich unterschiedlich beurteilt, stellen die Richter fest, der Bundesgerichtshof habe die Frage bisher ausdrücklich offen gelassen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  8. Bei Wohnungs-, Renten- oder Vermögensfragen sollen sich betroffene Bürger auf die Hilfe von Betreuern stützen können, die auch rechtlich dazu berufen sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  9. Als Wahlkampfidee jedenfalls: Rein rechtlich ist die Ausweisung von ausländischen Sozialhilfeempfängern schon jetzt möglich. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 18.09.2002)
  10. Die Kanzlerwahl ist in Artikel 63 Grundgesetz geregelt: Danach wird der Kanzler "auf Vorschlag des Bundespräsidenten" vom Bundestag gewählt - wobei das Staatsoberhaupt bei seinem Vorschlag rechtlich nicht gebunden ist. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 21.09.2005)
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