Der 1.Strafsenat erklärte die Entscheidung in allen Punkten für rechtsfehlerfrei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.02.2002)
Angesichts der "fortdauernden offenen Feindseligkeiten" zwischen Polizei und Demonstranten sei diese vom Oberlandesgericht "rechtsfehlerfrei" verneint worden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
I. Das BerGer. hat rechtsfehlerfrei angenommen, die Möglichkeit, die Kl. an ihrem bisherigen Arbeitsplatz weitzubeschäftigen, sei durch dringende betriebliche Erfordernisse (§ 1 II 1 KSchG) weggefallen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Damit geht das LAG rechtsfehlerfrei davon aus, daß auch gegenwärtig noch sowohl im Sinne des seitherigen pressefachl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Das Urteil des Landgerichts von Oktober 1993 bewertete der 5. Strafsenat als "rechtsfehlerfrei".
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)