rechtsgutsverletzend

  1. F. die dem Jugendschutz eklatant zuwiderlaufende Funktion, aus einer größeren Zahl wertneutraler Vorgänge diejenigen aufgrund intensiver Nachforschungen herauszupicken, die dem jeweiligen Ermittlungsbeamten rechtsgutsverletzend erscheinen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)