In acht Kapiteln schildert er, immer dicht an den Quellen, die geistesgeschichtlichen wie die rechtshistorischen Hintergründe.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Sein Buch hat neben der rechtshistorischen Bedeutung das beträchtliche Verdienst, eine beliebte Legende der Schopenhauer-Gemeinde zu korrigieren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)