P wegen Diebstahls in einem anderen Fall sowie beide Angekl. wahlweise wegen Diebstahls oder Hehlerei im Fall I - beide unter Einbeziehung je einer rechtskräfigten Freiheitsstrafe aus anderen Urteilen - zu Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)