Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat gestern in zweiter Instanz bestätigt, daß dies rechtsmäßig ist.
( Quelle: TAZ 1997)
Doch der FC Bayern handelt völlig rechtsmäßig, wie das Planungsreferat auf Anfrage erklärte: 'Die jetzigen Erweiterungen des Verwaltungsgebäudes und des Restaurants sind im Einklang mit dem bestehenden Bebauungsplan 548.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)