Weitere im vergangenen Jahr veröffentlichte Ergebnisse rechtsmedizinischer Untersuchungen dürften zu einer Überprüfung dieser Rechtsprechung Anlaß bieten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Aus rechtsmedizinischer Sicht stelle ich fest: Durch eine amtliche Leichenschau ist die Rechtmäßigkeit aktiver Sterbehilfe nicht zu kontrollieren.
( Quelle: Welt 1995)