rechtsmißbräuchl

  1. Solange TVe 3monatige Erprobungszeiten vorsehen, kann angesichts der insoweit bestehenden materiellen Richtigkeitsgewähr die Vereinbarung einer Probezeit von dieser Dauer grundsätzl. nicht rechtsmißbräuchl. sein. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Soweit ein Fehlverhalten des verstorbenen Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen vorliegt, reicht es nicht aus, die Berufung auf die Versorgungszusage als rechtsmißbräuchl. erscheinen zu lassen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Dabei sind weder die Tatsache der Schadenszufügung noch die Höhe des Schadens für sich allein genommen entscheidend: es kommt stets auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an, deren Gesamtwürdigung das rechtsmißbräuchl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)