Solange TVe 3monatige Erprobungszeiten vorsehen, kann angesichts der insoweit bestehenden materiellen Richtigkeitsgewähr die Vereinbarung einer Probezeit von dieser Dauer grundsätzl. nicht rechtsmißbräuchl. sein.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Soweit ein Fehlverhalten des verstorbenen Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen vorliegt, reicht es nicht aus, die Berufung auf die Versorgungszusage als rechtsmißbräuchl. erscheinen zu lassen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Dabei sind weder die Tatsache der Schadenszufügung noch die Höhe des Schadens für sich allein genommen entscheidend: es kommt stets auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an, deren Gesamtwürdigung das rechtsmißbräuchl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)