Der Richter: "Das wäre ein Übergriff auf die rechtsprechende Gewalt."
( Quelle: BILD 1996)
Art. 92 GG überträgt die rechtsprechende Gewalt den Richtern und Art. 97 I GG bindet die Ausübung dieser Gewalt an das Gesetz. Insoweit ist das Gesetzesbindungspostulat verfassungsrechtliche Grundlage der Rechtsprechung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)