Ein Stimmrecht des Wohnungsanwärters wird - wenn auch über unterschiedliche rechtstechnische Ansätze - im wesentlichen mit der faktischen Eingliederung in die Wohnungseigentümergemeinschaft und mit wirtschaftlichen Interessen begründet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das Team um Valéry Giscard d-Estaing schlug nur einige rechtstechnische Anpassungen vor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.05.2002)