recyclinggerechter

  1. Denn der Kerngedanke des Kreislaufwirtschaftsgesetzes lautet: Je recyclinggerechter ein Produkt, desto billiger ist dessen Entsorgung und entsprechend geringer ist der Aufpreis, den der Kunde beim Kauf dieses Produktes zahlen muß. ( Quelle: Welt 1995)