Das ergibt die regelmäßige Kontrolle bei Professor Andresen: Wer verschwendet Material, weil er sich bei der Länge der Katheter verschätzt?
( Quelle: Die Zeit (42/2002))
Bislang verlangt der Gesetzgeber die regelmäßige Kontrolle nur bei gewerblich genutzten Gasanlagen - etwa in Imbissbuden oder bei Heizpilzen in Biergärten sowie bei größeren privaten Hausheizungen und fahrbaren Anlagen in Wohnwagen oder Yachten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2005)