Werde von einem Gesundheitsamt bestätigt, daß der Betroffene nicht reisefähig ist, bekomme er von der Ausländerbehörde ein Duldung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Sobald der Flüchtling für reisefähig erklärt werde, drohe ihm die sofortige Abschiebung.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Es lägen Hinweise vor, daß Menschen als reisefähig beurteilt wurden, die dies nicht waren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Darin hätten die Ärzte ihrem Mandanten attestiert, derzeit nicht reisefähig zu sein.
( Quelle: Die Welt Online vom 27.05.2004)