Hierbei geht es vor allem um die jeden Arbeitnehmer einer Religionsgemeinschaft treffende Pflicht, kirchenfeindliche Aggressivakte zu unterlassen und religionsspezifische Unzumutbarkeiten gegenüber seinem kirchlichen Arbeitgeber zu vermeiden (18).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Antwort auf diese Frage gab er dann teilweise selbst. Es gebe eben kultur- und religionsspezifische Unterschiede zwischen den Ländern und Regionen, auch im verhältnismäßig kleinen Holland.
( Quelle: Welt 1996)