Der Kern beider Entscheidungen lautet: Kindererziehung ist rentenrechtlich soviel wert wie Beitragszahlung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Spezielle Frauenstudien nach Frauenförderungsplan, Aspiranturen und Auslandseinsätze werden rentenrechtlich genauso wenig anerkannt wie Ansprüche mithelfender Ehefrauen von Landwirten, Handwerkern und anderen Selbständigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Nach Einschätzung der Berliner Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) ist es ungerecht, daß DDR-Bürger, die in Ministerien oder Parteien gearbeitet hätten, rentenrechtlich als systemnah gelten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)