rentenversicherungspflichtig

  1. VERSICHERUNG: Selbständig tätige Krankenpfleger sind für sich selbst rentenversicherungspflichtig und müssen eigene Beiträge zur Angestelltenversicherung entrichten, wenn sie keine Angestellten beschäftigen und mithin keine Arbeitgeber sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Die Folge: Seit dem 1. Januar sind die Freiberufler rentenversicherungspflichtig. ( Quelle: Welt 1999)