VERSICHERUNG: Selbständig tätige Krankenpfleger sind für sich selbst rentenversicherungspflichtig und müssen eigene Beiträge zur Angestelltenversicherung entrichten, wenn sie keine Angestellten beschäftigen und mithin keine Arbeitgeber sind.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Folge: Seit dem 1. Januar sind die Freiberufler rentenversicherungspflichtig.
( Quelle: Welt 1999)