Da das VermG sich über die Rückforderung von Lastenausgleich ausschweigt, fehlt nach der Logik des Gesetzgebers dem § 349 bzw. dem früheren § 342 II LAG, bezogen auf in den neuen Bundesländern restituiertes Vermögen, die Existenzberechtigung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)