restitutionsfähige

  1. Das sei somit eine restitutionsfähige Enteignung und nicht erst 1947 im Zuge der "Zerschlagung des Junkertums" durch die sowjetische Militäradministration geschehen, was laut Einigungsvertrag und Karlsruher Rechtsprechung unumkehrbar ist, wenn es stimmt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)