Um so mehr, als er durch seine Bestrafung alle beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche verliert, falls das Urteil einer revisionsrechtlichen Überprüfung standhält.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Aus revisionsrechtlichen und aus Gründen der Gleichbehandlung müssen wir auch Sie um Aufklärung bitten.'
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)