revolvierenden

  1. Bei revolvierenden, umfangmäßig unbestimmten Sicherheiten ist die Sicherheitsübertragung nach der Rechtsprechung des VIII. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Statt dessen sollte der Weg der Bereitstellung von "weichen Krediten", "revolvierenden Fonds" und "Zuschüssen" gegangen werden. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)