Das wird für mindestens sechs Monate und höchstens drei Jahre gezahlt und beträgt im ersten Vierteljahr die volle Höhe der ruhegehaltsfähigen Amtsbezüge (zur Zeit etwa 18500 Mark), für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die "Anerkennung der ruhegehaltsfähigen Verdienstzeiten" werde ihm versagt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)