Danach dürfen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, zum Beispiel Rasenmähen, Heckenschneiden, Bohren, Sägen, Holz hacken und ähnliches, nur noch von Montag bis Samstag zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr ausgeführt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2003)
So steht Elizabeth, die verzweifelte Heldin in Lynne Tillmans Großstadtroman "Die Mieterin", nackt am offenen Fenster, beobachtet das ruhestörende Treiben, sieht den Morgen heraufziehen.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)