rundfunkrechtliche

  1. Das rundfunkrechtliche Aufsichtsinstrumentarium der Landesmedienanstalten greift bei Reality-TV kaum. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Kofler bemühte sich deshalb, den Kanal als 'elektronischen Dienstleister' und nicht als TV- Programm darzustellen und forderte klare rundfunkrechtliche Rahmenbedingungen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)