Das rundfunkrechtliche Aufsichtsinstrumentarium der Landesmedienanstalten greift bei Reality-TV kaum.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Kofler bemühte sich deshalb, den Kanal als 'elektronischen Dienstleister' und nicht als TV- Programm darzustellen und forderte klare rundfunkrechtliche Rahmenbedingungen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)