Die rechtl. Selbständigkeit gegenüber dem DGB sei unschädl., weil sämtl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Davon abgesehen bewahrheitet sich nur, was in puncto Rechtsnähe schon hervorgetreten war, daß nämlich selten Fälle zu finden sind, in denen es gelingt, sämtl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die Revision meint, die Berufungsanwälte seien hinreichend bezeichnet, weil sämtl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)