sämtl

  1. Die rechtl. Selbständigkeit gegenüber dem DGB sei unschädl., weil sämtl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Davon abgesehen bewahrheitet sich nur, was in puncto Rechtsnähe schon hervorgetreten war, daß nämlich selten Fälle zu finden sind, in denen es gelingt, sämtl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Die Revision meint, die Berufungsanwälte seien hinreichend bezeichnet, weil sämtl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)