Diesmal hat er sich mit Michael Farin und weiteren sachverständigen Kriminologen zusammengetan, um den Antriebsmomenten des Amoklaufens nachzuspüren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Angelegenheiten i. S. von § 106 Abs. 3 BetrVG sollen in einem frühen Stadium mit einem sachverständigen Gremium beraten werden, bevor es in den Betrieben zu beteiligungspflichtigen Maßnahmen kommt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)