satzungsändernden

  1. Die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft kann damit in der Hauptversammlung der Bertelsmann AG alle Entscheidungen treffen, von der Verabschiedung des Jahresabschlusses über die Wahl des Aufsichtsrates bis zu satzungsändernden Beschlüssen. ( Quelle: OTS-Newsticker)