satzungsgemäßen

  1. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Weitere Personalvorschläge kann dann der Parteitag selbst machen - wenn er feststellt, dass der Vorstand "seinen satzungsgemäßen Pflichten nicht nachgekommen ist". ( Quelle: Tagesspiegel vom 03.11.2005)