Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Weitere Personalvorschläge kann dann der Parteitag selbst machen - wenn er feststellt, dass der Vorstand "seinen satzungsgemäßen Pflichten nicht nachgekommen ist".
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.11.2005)